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Förderverein

Initiaive "Haus Christa"e.V.

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26969 Butjadingen /  Stollhamm

Karin Bittner

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Inklusion

Im Jahr 2008 hat die UN-Behindertenrechtskonvention "Inklusion" als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. 

Dieser völkerrechtliche Vertrag gilt seit 2009 auch in Deutschland und der besagt, dass alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das bedeutet wiederum, dass Deutschland sich verpflichtet hat, die Umwelt, die Gesellschaft und die Infrastruktur usw. so auszustatten, dass die Unterscheidung behindert / nicht behindert keine Relevanz mehr hat. Dass auch Menschen mit schwerer Behinderung Unterstützung und Beistand - durch die in dieser hinsicht aufgeklärte Gesellschaft -  gesichert sind.

 

 

 

 

Der Begriff Inklusion (lat.) bedeutet:                            Dazugehörigkeit

                                                                                            Einbeziehung

                                                                                            Einschluss

                                                                                            und Inklusion ist ein Menschenrecht!

 

Die Menschen in einer Gesellschaft sind alle unterschiedlich. Es gibt verschiedene Geschlechter, Hautfarben, Sprachen, Kulturen, Religionen. Die Menschen sind jung oder alt, sie sind gesund oder krank oder sie leben mit oder ohne Behinderung.


In einer Gesellschaft, die sich Inklusion als Ziel gesetzt hat hat, nimmt jeder Einzelne gleichberechtigt an der Gemeinschaft teil. Alle haben die gleichen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten und sie unterstützen sich gegenseitig. Niemand wird ausgeschlossen oder ausgegrenzt. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. So steht es auch in der

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die seit 2009 auch in Deutschland gilt.


Wie alle anderen Menschenrechte fußt das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde: Weil alle Menschen mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet sind, haben wir alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt. Das heißt, dass er die Menschenrechte durch seine Rechtsordnung absichert und die tatsächlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können.

Dabei gewährleisten die Menschenrechte den Schutz vor jeglicher Form von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, der Hautfarbe, der Herkunft, der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung. Um Inklusion wirkungsvoll umzusetzen, braucht es diesen Schutz vor Diskriminierung. Das Verbot der Diskriminierung bedeutet aber nicht pauschal, dass alle identisch behandelt werden müssen. Vielmehr müssen bei der Umsetzung der Menschenrechte unsere jeweils spezifischen und unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigt werden.

Um das Ziel von Inklusion zu erreichen, dass alle Menschen frei und gleich und auf der Grundlage der eigenen Selbstbestimmung ihr Leben miteinander gestalten können, müssen daher alle Barrieren, die diesem Ziel (noch) im Wege stehen, Schritt für Schritt abgebaut werden. Das gilt für bauliche Barrieren genauso wie für Barrieren in den Köpfen.

Inklusion als Menschenrecht ist natürlich nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen. Es ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind.

Denn Menscherechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.